Sicherung der Energieversorgung (EnSikuMaV) + Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse
In der Herbstausgabe bbg intern hatten wir Sie über die Einführung der Verordnung über die Sicherung der Energieversorgung (EnSikuMaV) informiert. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung zur kurz- und mittelfristigen Sicherung der Energieversorgung verschiedene Regelungen zur Einsparung von Energie verabschiedet und gleichzeitig Hinweispflichten bezüglich der Steigerung der Energieeffizienz beschlossen, die auch die bbg betreffen.
Was SIE tun können
Wir alle können bereits mit wenigen Maßnahmen dazu beitragen, weniger Energie zu verbrauchen und damit gleichzeitig die Umwelt und den eigenen „Geldbeutel“ weniger zu belasten. Sie finden dazu in unserem aktuellen Mitgliedermagazin bbg intern einen Flyer, der eine Vielzahl nützlicher Hinweise zur Reduzierung des Energieverbrauches aufzeigt. Weitere Informationen und eine Vielzahl von sinnvollen Effizienz- und Einsparmaßnahmen können Sie jederzeit unter www.energiewechsel.de abrufen.
Was WIR tun können
Damit im kommenden Winter keine Gasmangellage eintritt, die zu erheblichen Einschränkungen bei der Energieversorgung führen würde, ist es erforderlich, auch im Wohnungsbestand die Energieverbräuche dauerhaft – um mindestens 20 % – zu reduzieren.
Wir werden daher in den nächsten Wochen dort, wo es möglich ist, regelungstechnische Anpassungen an den Heizungsanlagen vornehmen. Dabei sollen die Vorlauftemperaturen unserer Heizungsanlagen angemessen reduziert sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Nachtabsenkungen ausgeweitet werden. An dieser Stelle bitten wir bereits jetzt um ihr Verständnis.
Die Preisbremse der Bundesregierung
Um die Belastung der Gas- und Fernwärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung eine zweistufige Preisbremse beschlossen.
STUFE 1
Bereits im Dezember 2022 sollen alle Gas- und Fernwärmekunden von einer einmaligen Aussetzung der monatlichen Abschlagszahlungen seitens der Energieversorger profitieren (Einmalzahlung), diese übernimmt der Bund.
Mitglieder der bbg, die über eine Gasetagenheizung verfügen und separate Verträge mit einem Versorger ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden hierzu direkt vom Versorger informiert.
Allen anderen Mitgliedern wird dieser Zuschuss im Rahmen der Nebenkostenabrechnung (2022/2023) gutgeschrieben. Die Verteilung erfolgt analog den bekannten individuellen Abrechnungsschlüsseln.
STUFE 2
Zwischen dem 01.03.2023 – 30.04.2024 soll die Gas- und Wärmepreisbremse „greifen“. Die Gaskosten der Haushalte werden bei einem Preis von 12 Cent/ kWh und die Fernwärmepreise bei 9,5 Cent / kWh „gedeckelt“.13
Von dieser Regelung profitieren in erster Linie Verbraucher, deren Verträge kürzlich ausgelaufen sind bzw. gekündigt wurden und anschließend neue, besonders teure Vereinbarungen abgeschlossen haben. Die subventionierte Energiemenge ist allerdings auf 80 % des Vorjahresverbrauchs begrenzt, um Sparanreize zu schaffen.
Wir sind alle betroffen, aber gemeinsam werden wir es schaffen, den Energieverbrauch zu senken.