Abzug der Altglastonnen: Wir haben Widerspruch eingelegt!

In Abstimmung mit dem Berliner Senat planen die Recycling-Dienstleister („Duales System“) die Altglastonnen auf Privatgrundstücken vor allem in Stadtvierteln außerhalb des S-Bahn-Rings abzuziehen.
Der Abzug der Hoftonnen muss auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Behälter dürfen also nur mit Zustimmung der Eigentümer bzw. Hausverwaltungen abgezogen werden und für viele unserer Wohnanlagen haben wir im Sinne unserer Mitglieder und dem Umweltschutz gehandelt und von unserem Recht des Widerspruchs Gebrauch gemacht.
Gerade ältere und körperlich eingeschränkte Menschen können die längeren Strecken zum Straßencontainer oft nicht bewältigen. Die Folge: es wird weniger getrennt und zahlreiche Flaschen und Gläser landen in den grauen Tonnen. Als Restmüll verbrannt erhöht dies die Kohlendioxidmenge und ein wertvoller Rohstoff geht dem dualen System verloren.
Ein Abzug der Glastonnen wirkt sich aus unserer Sicht sowohl im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit, als auch für die Umwelt negativ aus. Aufgrund unseres Einspruchs konnten für viele bereits betroffene Standorte die Glascontainer erhalten werden.

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