Der Mietendeckel ist nichtig

Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den „Berliner Mietendeckel“ für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und somit aufgehoben. Was heißt das für unsere Mitglieder und Mieter?

Zunächst einmal: Seien Sie unbesorgt! Wie Sie wissen, wohnen Sie auch ohne den „Mietendeckel“ bei uns gut und sicher. Und: Für diejenigen, deren Mietzahlungen sich auch unter dem „Mietendeckel“ nicht verändert haben – also nicht vorübergehend abgesenkt worden sind – ergeben sich auch keinerlei Änderungen.

Mitglieder und Mieter, deren Mietzahlungen durch den jetzt aufgehobenen „Mietendeckel“ vorübergehend abgesenkt worden sind – sei es beim Abschluss eines neuen Mietvertrages mit uns oder durch Absenkung der Bestandsmietenzahlungen – erhalten zeitnah einen Brief, um Sie darüber zu informieren:

  • auf welche Höhe Sie Ihre Mietzahlungen nach Aufhebung des „Berliner Mietendeckels“ ab der dann nächsten Fälligkeit der Miete anpassen müssen, sowie
  • auf welche Höhe sich die Nachzahlungen aus der unter dem nun nichtigen „Berliner Mietendeckel“ vorübergehend abgesenkten Mietzahlungen belaufen, welche Fristen Sie bei der Nachzahlung bitte beachten und welche Möglichkeiten beim Vorliegen sozialer Härten wir Ihnen anbieten.

Bitte warten Sie unseren Brief ab. Bis zu unserer Kontaktaufnahme müssen Sie nichts weiter tun und es laufen auch keinerlei Fristen. Und nochmal: Seien Sie unbesorgt – Sie wohnen bei uns sicher, auch ohne „Mietendeckel“. Die soziale Wohnungswirtschaft – mit Sicherheit Ihr Zuhause.