Feststellung des Jahresabschlusses und weitere Verschiebung der Vertreterversammlung

Liebe Mitglieder,

hiermit möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass gemäß des vom Bundestag am 27.03.2020 beschlossenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht laut Artikel 2 § 3 Abs. 3 die Feststellung des Jahresabschlusses nunmehr auch durch den Aufsichtsrat erfolgen darf. Demzufolge haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat darauf verständigt, von diesem neuen Recht/Gesetz Gebrauch zu machen und den Jahresabschluss 2018/2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) durch eine schriftliche Beschlussfassung des Aufsichtsrates einstimmig feststellen lassen.

Auf Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses wird die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben der zum 30.09.2019 ausgeschiedenen Mitglieder fristgemäß lt. Satzung und in voller Höhe bis Ende Juni 2020 vorgenommen. Die Beschlussfassung der Vertreterversammlung zur Auszahlung der Dividenden steht weiter aus.

Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat aufgrund der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Senats von Berlin vom 22.03.2020 1. Teil, § 1, ebenfalls einstimmig, für die weitere Verschiebung der ordentlichen Vertreterversammlung 2020 ausge-sprochen haben.

Vorstand der
bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG
Jörg Wollenberg
Jens Kahl