Seit dem 01.10.2018 besteht bis auf weiteres ein allgemeiner Aufnahmestopp. Neue Mitglieder können momentan nur aufgenommen werden, wenn ein Dauernutzungsvertrag für eine Wohnung zustande kommt oder in absehbarer Zukunft entstehen wird.
Mit den Genossenschaftsanteilen beteiligen Sie sich als Miteigentümer an der bbg. Sie können durch die Zeichnung von zwei Genossenschaftsanteilen in Höhe von insgesamt 400,00 € und der Zahlung eines einmaligen Eintrittsgeldes von 50,00 € Genossenschaftsmitglied bei uns werden.
Alle damit verbundenen Rechte und Pflichten eines Genossenschaftsmitgliedes der bbg sind in unserer Satzung verankert. Als unser Mitglied sichern Sie sich z.B. den Vorteil, vor allen Wohnungsinteressenten, die noch keine Mitglieder sind, eine Wohnung anmieten zu können. Bei Anmietung einer Wohnung sind je nach Größe der Wohnung weitere 3 bzw. 8 Anteile à 200,00 € zu übernehmen. In den vergangenen Jahren konnten wir unseren Mitgliedern eine Dividende von 4% p. a. auszahlen. Über die Gewinnverwendung und die Auszahlung der Dividende entscheidet die Vertreterversammlung jedes Jahr neu.