Hinweisgebersystem und Compliance

Hier erhalten Sie weitere Informationen und die Möglichkeit, Hinweise zu melden.

Meldestelle der bbg Berliner Baugenossenschaft
Die bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG als älteste und eine der aktivsten Berliner Wohnungsbaugenossenschaften tritt jeder Form von Korruption, Betrug, Bestechung oder sonstigen Erscheinungen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Rechtsverletzungen entschieden entgegen. Die bbg hat deshalb ein Compliance Management System. Dazu gehören untern anderem eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem.
Das Hinweisgebersystem und die Erfüllung der Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden auf FS-PP Berlin übertragen. Die Rechtsanwälte Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister von FS-PP Berlin nehmen Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen und prüfen sie fachlich und unabhängig.

Aufgaben der Meldestelle
Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG vertraulich entgegen und prüft sie fachlich und unabhängig. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet.
Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der bbg offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle, insbesondere nicht für Beschwerden aus einem Mietverhältnis.
Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

Einzelheiten
Für Personen, die mit den Anwälten der Meldestelle Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und E-Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Die Hinweisperson kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Meldestelle Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weiterverarbeiten soll.
Die Anwälte sind Beauftragte der bbg. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Meldestelle der bbg aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.
Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss.
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt
Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-922
meldestelle-bbg@fs-pp.de
vertrauensanwalt-bbg@fs-pp.de