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Einbau von Rauchwarnmeldern in bbg Wohnungen startet!

Ab Mai/Juni werden sukzessive in allen Wohnungen der bbg Rauchwarnmelder eingebaut. Damit kommt die bbg der gesetzlichen Einbaupflicht aus § 48, Abs. 4 der Bauordnung des Landes Berlin nach. Diese regelt, dass in bestehenden Wohnungen bis 31.12.2020 jeweils ein Rauchwarnmelder in Aufenthaltsräume (ausgenommen Küche, Bad, Toilette) sowie Flure, die als Fluchtweg dienen, eingebaut werden soll.
Gerne kommen wir dieser Pflicht nach und haben einen zertifizierten Partner mit der weiteren Umsetzung beauftragt. Zum Einsatz kommt modernste Sicherheitstechnik in Form von Funk-Rauchwarnmelder, die eine 10-jährige Lebensdauer gewährleisten und gegenüber herkömmlichen Rauchmeldern 1 x jährlich per Funk eine Fernprüfung ausführen. Hierbei werden Fehler oder Störungen des Rauchmelders registriert und ggf. automatisch ein Auftrag zur Reparatur des Gerätes ausgelöst. Zusätzlich zu der Prüfung erstellt der jeweilige Dienstleister ein Serviceprotokoll, welches der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT zur Verfügung gestellt wird.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem Mitgliedermagazin bbg intern, Ausgabe Frühling.

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