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Kandidaten für den Aufsichtsrat gesucht

Turnusgemäß werden jedes Jahr drei Mitglieder des Aufsichtsrates der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG neu gewählt. Bei Interesse können Sie sich hierfür ab sofort bei unserem Aufsichtsratsvorsitzenden melden.
Gemäß unserer Satzung § 34, Abs. 6 gilt:
Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgen aufgrund von Einzelwahlvorschlägen. Diese müssen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates schriftlich bis spätestens zum 28.02. des Wahljahres (2024) zugegangen sein. Listenvorschläge sind nicht zulässig.
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung unter Beachtung des § 24, Abs. 1 – 5 der Satzung an folgende E-Mail-Adresse:
Weitere Informationen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten erhalten Sie u. a. in unserer Satzung, Kapitel VI Organe der Genossenschaft. Bei Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an: .

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